Beamtenstatus...Beamtenlaufbahn...Beamtenversorgung

In der Beamtenlaufbahn gehört man im Versicherungs- und Finanzsektor einer besonderen Berufsgruppe an, die es auch besonders sorgsam zu beraten gilt. Themen wie u.a. Heilfürsorge, Beihilfe, Diensthaftpflicht und Dienstunfähigkeit sind welche, die Beamte nur einem unabhängigen Spezialisten anvertrauen sollten. Vergessen Sie auch nicht die Vermögenswirksamen Leistungen des Dienstherrn zu nutzen. Dafür kommen unterschiedliche Sparpläne in Frage, wie der Fonds-, Banksparplan oder Bausparvertrag. Ich sage Ihnen gerne, welche Anlage für Sie die kostengünstigste ist und mit welchen Renditeerwartungen Sie rechnen könnten.

Status während der Beamtenlaufbahn (chronologisch):

Beamter auf Widerruf ⇒ Beamter auf Probe ⇒ Beamter auf Lebenszeit ⇒ Beamter im Ruhestand


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Beamter auf Widerruf (BaW)

Der Einstieg in die Beamtenlaufbahn beginnt mit dem Status eines Beamtenanwärters oder eines Referendars. Bis zur erfolgreich absolvierten Laufbahnprüfung wird dieser Status von einem Beamtenanwärtergehalt begleitet, welches deutlich geringer ausfällt, als das Zukünftige. Umso wichtiger, dass die finanziellen Ressourcen sorgsam eingesetzt werden. Dennoch müssen Sie sich als Beamter den Grundstein für eine solide Absicherung legen. Da Sie sowohl als Beihilfeempfänger aber auch als Heilfürsorgeberechtigter verpflichtet sind, Ihrem Dienstherrn eine bestehende Pflegepflichtversicherung vorzuweisen, stehen Sie bereits vor der ersten wichtigen Entscheidung, sich der privaten (PKV) oder gesetzlichen (GKV) Kranken­ver­si­che­rung anzuschließen. Diese Entscheidung sollte in jedem Fall gründlich bedacht werden und ist von einzelnen individuellen Faktoren abhängig. Lassen Sie sich deshalb bereits vor diesen ersten wichtigen Schritt von einem Spezialisten für Beamte beraten und unterstützen.


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Beamter auf Probe (BaP)

Als Beamter auf Probe haben Sie die erste Laufbahnhürde gemeistert. Sie beziehen ein vollwertiges Gehalt, welches u.a. von Ihrer Planstelle / Besoldungsstufe abhängig ist. Bis zur Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit werden Sie im Falle der Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen und erhalten keine Versorgungbezüge vom Dienstherrn, es sei denn, dass Ihre Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall zu verantworten ist und selbst dann kann Ihr Lebensstandard nicht gehalten werden. Mit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung, die eine echte Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte enthält, können Sie vorsorgen. So sind Sie nicht nur für den Dienst abgesichert, sondern auch nach einem Berufwechsel, falls Sie aus diversen Gründen nicht dauerhaft im Beamtendienst bleiben werden oder möchten.

ACHTUNG: Eine Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte kann sich je nach Versicherung und deren Bedingungen unterscheiden. Einige DU-Klauseln eignen sich nur für bestimmte Beamtengruppen wie z.B. den Verwaltungsbeamten oder sind in Ihrer Leistung stärker eingeschränkt, z.B. Leistung nur für ein Jahr und danach Pfüfung auf Berufs­unfähig­keit.  Hier ist Achtsamkeit gefragt, da man sonst Gefahr läuft,  mit leeren Händen auszugehen.

Merke: Dienstunfähigkeit ≠ Berufs­unfähig­keit

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung ohne DU-Klausel leistet bei reiner Dienstunfähigkeit also nicht, sondern erst dann, wenn auch zusätzlich eine Berufs­unfähig­keit im Sinne der Bedingungen festgestellt würde. 


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Beamter auf Lebenszeit (BaL)

Herzlichen Glückwunsch zur Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit! Zu diesem Status kann man gewiss jedem gratulieren, da er viele Vorzüge bietet. Sie erhalten ein Leben lang Sachleistungen, wie die Heilfürsorge oder Beihilfe, die durch eine Kranken­ver­si­che­rung ergänzt werden muss, aber auch die Zusage über Beamtenversorgungsbezüge, wenn Sie vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit oder mit erreichen der entsprechenden Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden. Leider hat sich auch diese Beamtenversorgung in der Vergangenheit verringert und wird für Ihren Lebensstandard nicht ausreichen. Mit einer speziellen Versorgungsanalyse für Beamte, lässt sich Ihre Versorgungslücke im Alter genau ermitteln. Gerne helfe ich Ihnen dabei.

Im Falle einer Dienstunfähigkeit erhalten Sie anfänglich ca. 1.400 Euro im Monat. Von dieser Beamtenversorgung müssen Sie dann aber noch Ihre Kranken­ver­si­che­rung (Beihilfeversicherung) finanzieren. Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie diese Lücke bereits zum Diensteintritt verringern, was sie auch aufgrund des geringeren Alters schon tun sollten.

Merke: je jünger und gesünder ⇒ desto günstiger ist die Dienstunfähigkeitsversicherung


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