In einer Welt, in der Zeit oft kostbarer ist als Gold, bringt eine neue Verordnung Licht in das Dunkel des Zahlungsverkehrs. Keine endlosen Wartezeiten mehr für Privatkunden und Unternehmen, insbesondere für die wertvollen kleinen und mittleren Unternehmen. Diese Regelung ist ein Schritt in Richtung Sicherheit und Effizienz. Banken und Zahlungsdienstleister müssen nun sicherstellen, dass Überweisungen nicht nur prompt, sondern auch kostengünstig sind.
Die Mission ist klar: Geld soll fließen wie ein reißender Strom, ohne zu zögern, ohne zu stocken. Eine Sofortüberweisung, die keine Ausreden akzeptiert, die keine Sekunde verliert. Innerhalb von zehn Sekunden soll das Geld wie ein versprochener Regen auf dem Konto des Empfängers landen. Doch das ist nicht alles. Auch der Auftraggeber erhält innerhalb dieses Augenblicks die Gewissheit, ob sein Geld sicher am Ziel angekommen ist oder nicht.
Die Regeln gelten nicht nur für Euro-Staaten, sondern auch für EU-Mitgliedsstaaten, die über eine andere Währung verfügen. Eine Übergangsperiode wird gewährt, um sicherzustellen, dass niemand im Stich gelassen wird. Doch selbst außerhalb der Geschäftszeiten gibt es eine Ausnahmeregelung, um sicherzustellen, dass die Türen für den Geldfluss immer offen sind.
Für Euro-Eingänge ist eine Übergangsfrist von 9 Monaten vorgesehen, während für Euro-Ausgänge eine Frist von 18 Monaten gilt.
Doch Sicherheit ist der Schlüssel. Ein Krieger muss seine Rüstung schmieden, um gegen die Tricks des Betrugs zu bestehen. Daher müssen Zahlungsdienstleister mit den schärfsten Waffen der Betrugserkennung und -prävention ausgestattet sein. Ziel: Identitätsprüfung beim Zahlungsempfänger in Lichtgeschwindigkeit, ohne zusätzliche Kosten, ohne Wenn und Aber.
Und für diejenigen, die zusätzlichen Schutz suchen, gibt es eine Klinge, die nach Belieben geschärft werden kann. Ein Höchstbetrag für Sofortüberweisungen, der von Verbrauchern jederzeit leicht geändert werden kann.
Doch Vorsicht, denn mit großer Macht kommt auch große Verantwortung. Zahlungsdienstleister, die ihre Pflichten vernachlässigen, müssen die Konsequenzen tragen. Kunden haben nun das Recht auf Entschädigung, wenn ein Vermögensschaden durch Fahrlässigkeit der Bank entsteht.
Die schnellen Zahlungsaufträge dürfen keine zusätzlichen Kosten verursachen. Die Entgelte bleiben also unverändert.
Quellen: www.europarl.europa.eu, Euro-Überweisungen innerhalb von zehn Sekunden, 07.02.2024
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Maik Nowack - Versicherungsmakler & Experte für Beamte/ÖD