Für Besitzer einer Drohne mit einem Gewicht ab 250 Gramm oder einem angebrachten Datenerfassungssensor (z.B. Kamera) gilt laut neuer EU-Drohnenverordnung die Registrierungspflicht. Die Registrierungsnummer muss auf jeder vom registrierten Nutzer bedienten Drohne sichtbar angebracht werden.
Die Registrierung findet direkt beim Luftfahrtbundesamt (LBA) statt. Für natürliche Personen gilt die Angabe/Erfassung...
Der folgende Button führt Sie direkt zur Registrierungsseite des LBA:
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Bislang konnten Besitzer von handelsüblichen Drohnen selbst entscheiden, ob die damit verbundenen Haftpflichtrisiken versichert werden sollen. Das ist mit der Registrierungspflicht nun anders, da diese ein essentielles Element zur Registrierung ist. Eine zusätzliche Drohnenhaftpflichtversicherung ist aber dennoch nicht immer notwendig. Einige Privathaftpflichtversicherungen beinhalten dieses Risiko bereits. Ob und unter welchen Voraussetzungen das der Fall ist, gehört grundsätzlich zu den Qualitätskriterien, die wir bei einem Haftpflichttarifvergleich anwenden. So sparen unsere Kunden nicht nur Geld für eine zusätzliche Drohnenversicherung, sie sind auch automatisch auf der sicheren Seite. Besitzt die Drohne beispielsweise den Besitzer innerhalb der Familie, ist das automatisch in der Familienhaftpflichtversicherung berücksichtigt.
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