Maik Nowack - Versicherungen & Finanzen
Vahrenwalder Str. 269 A
30179 Hannover
Schon wieder sind PKV-Versicherte von einer Beitragserhöhung betroffen und müssen tiefer in die Geldbörse greifen. Welche Gründe sich hinter der Beitragserhöhung zum 01.01.2022 verbergen und welche Möglichkeiten Sie als betroffene versicherte Person haben, erfahren Sie hier.
Die private Pflegepflichtversicherung wurde gesetzlich dazu verpflichtet, sich an dem finanziellen Rettungsschirm für die Pflege zu beteiligen. Damit sollen Mehraufwendungen in der Pflege wie z.B. Kosten für Corona-Test-Verfahren und diverse Schutzmaßnahmen ausgeglichen werden. Diese Beteiligung soll über einen vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 befristeten Beitragszuschlag umgesetzt werden. Das bedeutet, dass alle privaten Krankenversicherungen diesen Zuschlag erheben müssen.
Aber ACHTUNG: Bei vielen Beitragsanpassungen handelt es sich nicht nur um den Corona-Zuschlag, sondern auch um weitere Beitragsanpassungen, durch die sich ein Wechsel der PKV wirtschaftlich und/oder leistungsbezogen lohnen kann.
Ein maßgeblicher Grund für Beitragserhöhungen sind steigende Kosten für Versicherungsleistungen. Diese können durch den medizinischen Fortschritt, durch häufigeres Auftreten von Leistungsfällen oder durch die volkswirtschaftliche Preissteigerung entstehen. Oft ist es auch ein Zusammenspiel aus mehreren Faktoren.
Damit Sie als versicherte Person in der privaten Krankenversicherung von relativ stabilen Beiträgen profitieren können, der Beitrag also nicht im Alter mit höherem Erkrankungsrisiko überproportional ansteigt, bilden private Krankenversicherungen mit Ihren überschüssigen Beiträgen Altersrückstellungen. Diese werden mit Kapitalanlagen sinnvoll, aber nach dem Vorsichtigkeitsprinzip verzinslich angelegt. Sinkt das allgemeine Zinsniveau, müssen die Altersrückstellungen angemessen über eine entsprechenden Beitragsanpassung erhöht werden.
Eben wurde ja bereits beschrieben, dass die Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung auf die gesamte Vertragslaufzeit beruht und nicht jährlich durchgeführt wird. Da die Laufzeit erst mit dem Tod endet, muss bei einer steigenden Lebenserwartung auch eine längere durchschnittliche Laufzeit berücksichtigt werden. Dadurch verlängert sich also vor allem die Risikoreiche Vertragsphase. Um dieses höhere Leistungsrisiko auszugleichen, können ebenfalls angemessene Beitragserhöhungen durchgeführt werden.
Nach § 205 Abs. 4 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kann der Versicherungsnehmer nach einer Beitragerhöhung oder Leistungsminderung, aufgrund einer Anpassungsklauseln (u.a. wie oben beschrieben), außerordentlich kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Beitragserhöhung eingereicht werden und tritt zum Zeitpunkt der neuen Beitragsbelastung in Kraft.
WICHTIG: Kündigen nicht voreilig, sondern lassen Sie Ihre Wechselmöglichkeiten von einem versicherungsunabhängigen Experten überprüfen. Denn es kann auch Gründe geben, die trotz einer Beitragserhöhung gegen einen Wechsel der Krankenversicherung sprechen (z.B. Gesundheitszustand, tarifliche Leistungen im Detail usw.).
Ich unterstütze Sie auch gerne bei einer anonymen Risikovoranfrage bei diversen, für einen Wechsel in Frage kommenden, Krankenversicherungen.
Sollten Gründe gegen einen Versicherungswechsel sprechen, bestünde ggf. noch die Möglichkeit einen günstigeren Tarifwechsel bei der bestehenden Krankenversicherung zu beantragen. Aber auch hier müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt (z.B. Zeitpunkt ursprünglicher Vertragsabschluss) sein und die Entstehung anderer möglicher Nachteile beachtet werden. Handeln Sie also nicht auf eigene Faust und lassen Sie sich von einem Experten unterstützen.
Maik Nowack - Versicherungen & Finanzen
Vahrenwalder Str. 269 A
30179 Hannover
Montag - Freitag
09:00 - 18:00 Uhr
Termine auch außer Haus und außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten möglich!