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Beitragserhöhung für Beamte & Soldaten in der Pflege­ver­si­che­rung 2021

Zum 01.07.2021 werden die Beiträge in der privaten Pflegepflichtversicherung für Per­sonen im Beamtenstatus (auch Soldaten), also mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge, angehoben.

Warum?

In den vergangenen Jahren wurden die gesetzlichen Pflegereformen durchgesetzt. Diese führten nicht nur in der privaten (PKV) sondern auch in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) zu erheblichen Beitragserhöhungen. Da diese Reformen zu einer starken Ausweitung der Leistungen führte und damit auch zu höheren Ausgaben bei den Versicherungen, mussten diese ihre Beitragskalkulationen auffrischen und höhere Beiträge verlangen.

Die wichtigsten Inhalte der Pflegereformen zusammengefasst:

  • Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade führte in vielen Fällen zu einem höheren Anspruch
  • der Kreis der Empfangsberechtigten wurde stark erweitert z.B. bei Demenzerkrankungen

Zahlen & Fakten, die zur Beitragserhöhung führten:

  • die Zahl der Leistungsempfänger stieg von 2014 bis 2020 um mehr als 60%
  • die jährlichen Leistungsausgaben in der privaten Pflege­ver­si­che­rung stiegen in dieser Zeit um fast 90% 

Quelle: Verband der Privaten Kranken­ver­si­che­rung e.V.

Beitrag in der privaten Pflegepflichtversicherung bleibt dennoch meist geringer:


Allgemeine Informationen zu Beitragsanpassungen in der privaten Kranken­ver­si­che­rung

Beitragsanpassungen sind erforderlich und werden es auch immer sein.

In der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung gibt es bis auf den außerordentlichen Beitragserhöhungen auch noch die jährlichen indirekten Beitragserhöhungen, nämlich die Inflation. Unsere Volkswirtschaft ist daran interessiert, dass eine jährliche Inflationsrate i.H.v. 2% erreicht wird. Das bedeutet, dass ein Warenkorb im Wert von 100 EUR, nächstes Jahr 102 EUR kostet. Diese Inflationsrate ist für ein Wirtschaftswachstum erforderlich. Damit sich jeder Bürger diese Wertsteigerung leisten kann, sind natürlich auch regelmäßige Gehaltssteigerungen erforderlich. Aus diesen steigenden Gehältern werden automatisch auch höhere Sozialabgaben fällig. Der Beitragssatz für die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung muss sich also für höhere Beitragseinnahmen nicht erhöhen.

Die private Kranken­ver­si­che­rung macht den Beitrag aber nicht vom Einkommen abhängig, sondern größtenteils von den tariflichen Leistungen, die den Versicherten garantiert werden (anders als die Leistungen in der GKV). Da diese Garantie bis zum Vertragsende gilt, also in der Regel bis zum Tod, führen nicht nur höhere medizinische Kosten, sondern auch eine höhere Lebenserwartung zu steigenden Leistungen. Dieser Prozess lässt sich nicht aufhalten und fordert daher auch eine regelmäßige Beiragserhöhung.

Warum eine Beitragserhöhung manchmal so hoch ausfällt? Das folgende Video erklärt es Ihnen und weitere Grundlagen zu diesem Thema:



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