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Mit dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes stellen sich zahlreiche Personen Fragen bezüglich der rechtlichen Regelungen im Straßenverkehr sowie der potenziellen Auswirkungen des Cannabiskonsums auf den Versicherungsschutz für Kraftfahrzeuge. Im Folgenden finden Sie Antworten auf die wesentlichen Anliegen.
Seit April 2024 ist nicht nur der Eigenanbau von Cannabis zum persönlichen Gebrauch legalisiert, sondern auch der generelle Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland. Diese Legalisierung zielt darauf ab, den zunehmenden Schwarzmarkthandel zu reduzieren, den Gesundheitsschutz zu verbessern, die Aufklärung und Prävention zu stärken sowie die Drogenkriminalität einzudämmen. Geplante Evaluierungen sollen die Auswirkungen des Gesetzes auf das Konsumverhalten Minderjähriger und auf die organisierte Kriminalität untersuchen.
Ab einem THC-Wert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum bestehen Sanktionsmöglichkeiten für das Führen eines Kraftfahrzeugs. Interessanterweise ist die Toleranzgrenze nicht gesetzlich festgelegt, sondern ergibt sich aus der regelmäßigen Rechtsprechung. Diese Regelung soll jedoch in naher Zukunft überarbeitet werden. Ein vorgeschlagener Wert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter wird diskutiert, da ab diesem Wert nach aktuellem wissenschaftlichem Stand eine potenziell verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Fahrzeugs besteht.
Bereits jetzt zeigt sich eine ernsthafte Haltung gegenüber Drogen- und Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr durch mögliche Strafen. Bei Feststellung des Fahrens unter Drogeneinfluss werden folgende Sanktionen verhängt:
Zusätzlich kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Bei schwerwiegenderen Vergehen sind auch höhere Sanktionen sowie ein Strafverfahren möglich, welches im Extremfall zu Freiheitsstrafen führen kann.
Neben Geldbußen und dem Entzug des Führerscheins hat der missbräuchliche Konsum von Drogen auch deutliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Kfz-Versicherung. Wenn der Versicherungsnehmer aufgrund des Konsums berauschender Substanzen nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, kann dies zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen. Diese Regelung betrifft sowohl die Kfz-Haftpflichtversicherung als auch die Kaskoversicherung, den Schutzbrief und den Fahrerschutz gleichermaßen.
Autofahrer sollten gänzlich auf den Konsum von Cannabis verzichten. Denn selbst Tage nach dem letzten Konsum kann der niedrige Toleranzwert noch überschritten werden, was die Fahrsicherheit und den Versicherungsschutz gefährdet.
Quellen: https://www.vhv-partner.de/magazin/2024/04/kfz-cannabis, 08.05.2024
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Maik Nowack - Versicherungsmakler (B.S.) & Experte für Beamte/ÖD
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