BU-Zuschuss der IKK


So erhältst du bis zu 500 Euro Zuschuss für deine Berufsunfähigkeitsversicherung von der IKK – Die Innovationskasse

Hast du schon von der Möglichkeit gehört, dass du bei der Krankenkasse IKK – Die Innovationskasse im Rahmen des Bonusprogramms einen Zuschuss von bis zu 500 Euro für deine Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) erhalten kannst? Egal, ob du bereits eine BU-Versicherung hast oder planst, eine abzuschließen, dieses Angebot könnte für dich interessant sein. In diesem Blogartikel erklären wir dir, wie du von diesem Bonusprogramm profitieren kannst.

Was ist das Bonusprogramm der IKK – Die Innovationskasse?

Das Bonusprogramm der IKK – Die Innovationskasse ist darauf ausgelegt, gesundheitsbewusstes Verhalten zu belohnen. Versicherten wird die Möglichkeit geboten, durch die Teilnahme an verschiedenen gesundheitsfördernden Maßnahmen Punkte zu sammeln. Diese Punkte können dann in Form von finanziellen Zuschüssen für diverse Gesundheitsleistungen eingelöst werden – darunter auch für eine Berufs­unfähig­keitsversicherung.

 

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Wie funktioniert der Zuschuss für die BU-Versicherung?

1. Teilnahme am Bonusprogramm

Um am Bonusprogramm der IKK – Die Innovationskasse teilzunehmen, musst du dich zunächst dafür anmelden. Dies kannst du bequem online auf der Website der Krankenkasse tun oder indem du Kontakt mit deinem persönlichen IKK-Berater aufnimmst. Wichtig: Die IKK bietet mehrere Bonusvarianten an. Diese lassen sich nicht kombinieren! Beantrage also vorweg keinen anderen Bonus, da du dann die Chance auf 500 Euro für das laufende Jahr verlieren würdest.

2. Von Beginn an vom Bonus profitieren

Mit Beginn deiner Mitgliedschaft bei der IKK - Die Innovationskasse beginnt auch dein Anspruch auf die Geldprämie. Du kannst also bereits im ersten Monat deine bestehende Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU-Versicherung) vorlegen und einen Bonus beantragen.

Warte also nicht zu lange und wechsel über den folgenden Button einfach schon heute!

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3. Wechsel der Krankenkasse

Der Wechsel ist vielleicht einfacher, als du es dir vorstellst. Du kannst unter Berücksichtigung folgender Voraussetzung problemlos zum überübernächsten Monat wechseln:

  • deine Mitgliedschaft bei deiner jetzigen Krankenkasse besteht zum Wechselstichtag mindestens 12 Monate

Beispiel: Wenn du über den Wechselbutton im Monat Juni einen Wechsel beantragst, endet deine jetzige Mitgliedschaft automatisch zum 1. September und deine neue Mitgliedschaft bei der IKK - Die Innovationskasse beginnt entsprechend. Da die Krankenkassen das Wechselverfahren unter sich regeln, kannst du auch nichts verkehrt machen und kannst bzw. solltest sogar, auf die Einreichung einer Kündigung verzichten. Warte nach dem Wechselantrag einfach auf die Bestätigung der neuen Krankenkasse und informiere dann deinen Arbeitgeber über den daraus resultierenden Wechseltermin.

Schritte zur Einlösung des Zuschusses

Für eine bestehende BU-Versicherung:

  1. Mitgliedschaft bei der IKK - Die Innovationskasse beantragen
  2. Bonusheft der IKK downloaden und die dort abgebildeten und altersentsprechenden Vorsorgeuntersuchungen innerhalb von 12 Monaten durchführen und von der Praxis auf dem Bonusheft bestätigen lassen. Der 12-Monatszeitraum beginnt mit der ersten Vorsorgeuntersuchung. Beachte: Da die Bonusvariante mit 500 Euro leider nicht auf diesem Bonusheft zur Auswahloption steht, kreuze bitte auch keine andere Bonusvariante an, sondern setze einen handschriftlichen Vermerk "500 Euro für BU".
  3. Nachweis einreichen: Reiche der IKK dein Bonusheft, eine Kopie deiner aktuellen BU-Versicherungspolice und einen Nachweis über die gezahlten Beiträge (z.B.: Umsatzanzeige per Onlinebanking) ein. Das kannst du per App, E-Mail oder postalisch erledigen.
    Einreichungsfrist: Spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach deinem individuellen 12-Monatszeitraumes. Dieser beginnt mit deiner ersten Untersuchung, wird also mit Einreichung des Bonusheftes erklärt. Dein neuer individueller Bonuszeitraum startet dann mit dem jeweiligen 1. des Folgemonats.
    Beispiel: Deine erste Untersuchung fand am 16.06.24 statt. Damit endet dein individueller Bonuszeitraum am 15.06.25. Der folgende Bonuszeitraum beginnt am 01.07.25. 
  4. Zuschuss erhalten: Der Zuschussbetrag wird dir direkt auf dein Konto überwiesen.

Für eine neue BU-Versicherung:

Wenn du noch keine Berufunfähigkeitsversicherung besitzt, schließt du eine ab und beginnst mit der ersten Vorsorgeuntersuchung erst ab Beginn deiner BU-Versicherung. So ist gewährleistet, dass du keinen Monat der Beitragszahlung verschenkst.

Fazit

Das Bonusprogramm der IKK – Die Innovationskasse bietet eine attraktive Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für deine Berufs­unfähig­keitsversicherung zu erhalten. Durch gesundheitsbewusstes Verhalten kannst du Punkte sammeln und diese gegen einen Zuschuss von bis zu 500 Euro einlösen. Egal, ob du bereits eine BU-Versicherung hast oder eine neue abschließen möchtest, dieses Programm lohnt sich auf jeden Fall.

Melde dich noch heute für das Bonusprogramm an und sichere dir deinen Zuschuss für eine finanzielle Absicherung im Fall der Berufs­unfähig­keit!


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